GEMA
Der seit 1.1.2018 gültige Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem Verband Deutscher Diözesen unterscheidet zwischen drei Kategorien von Veranstaltungen:
- nicht-meldepflichtigen und pauschal abgegoltenen Veranstaltungen (Gruppe I).
- meldepflichtigen, aber bereits pauschal abgegoltenen Veranstaltungen (Gruppe II).
- meldepflichtigen und gema-vergütungspflichtige Veranstaltungen (Gruppe III).
- meldepflichtigen, aber bereits pauschal abgegoltenen Veranstaltungen (Gruppe II).
- meldepflichtigen und gema-vergütungspflichtige Veranstaltungen (Gruppe III).
Filmvorführungen gehören zur oben aufgeführten Gruppe II und sind nicht gema-vergütungspflichtig, jedoch meldepflichtig:
- Für die vergütungsfreie Annmeldung von kirchlichen Film-Veranstaltungen bei der GEMA verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Bitte tragen Sie unter IIb "Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Jugendveranstaltungen, Bunte Abende u.ä" in das freie Feld "Bezeichnung der Veranstaltung" die Angabe "Filmvorführung" ein.
- Wie zwischen der katholischen Kirche (VDD) und der GEMA gibt es auch mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der GEMA einen Rahmenvertrag. Genauere Informationen gibt es bei den zuständigen Stellen der EKD.
- Grundsätzlich gilt: Nutzungsbedingte Rechte der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften sind bei der Film-Bereitstellung durch die Mediathek für Pastoral und Religionspädagogik nicht Gegenstand der Rechteübertragung und obliegen allein der Verantwortung des Bestellers bzw. Nutzers.
Wenn Sie eine Film-Veranstaltung außerhalb von Schule und kirchlichem Bereich planen, dann müssen Sie klären, ob Ihre übergeordnete Institution (Verein, Dachverband, etc.) einen Rahmenvertrag bezüglich der Musiknutzung mit der GEMA abgeschlossen hat.
Sollten Sie eine Veranstaltung planen, ohne einer Institution (Verein, Dachverband, etc.) anzugehören, die einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen hat, dann wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA zur Anmeldung Ihrer Veranstaltung.




